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Yamaha XS 1100 Forum

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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 1.475 mal aufgerufen
 Elektrik
Holger77 ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2011 12:54
Standlicht Thread geschlossen

Hallo.

Ich bin dabei die Steckverbindungen vorne am Lenkkopf zu erneuern. Was ich nicht aus dem Schaltplan ersehen kann ist der Anschluss für das Standlicht. Welches Kabel ist das? Modell ist 2H9...

MfG
Holger

Peter Kemm ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2011 16:24
#2 RE: Standlicht Thread geschlossen

Hallo Holger,

mit "Steckverbindungen vorne am Lenkkopf" meinst Du vermutlich "... im Scheinwerfergehäuse"?

Vielleicht schaust Du doch nochmal in den Schaltplan rein - Pos. 39 (im Original-Werkstatthandbuch der 2H9). Idiotischerweise steht dazu in der deutschen Komponentenliste 'Mummernschildbeleuchtung' (sollte natürlich 'Nummernschildbeleuchtung' lauten) statt 'Standlicht' oder 'Parklicht', während es zwar auch nicht richtig, aber etwas verständlicher in der englischen Liste übersetzt 'Hilfsleuchte' oder 'Reserveleuchte' heißt, in der französischen Liste 'Kontrollleuchte'. Die Nummernschildbeleuchtung, respektive das Rücklicht brennt bei eingeschaltetem Stand- oder Parklicht halt mit.

Wie auch immer, kabelbaumseitig befindet sich der betreffende Steckanschluß an einer blau isolierten Leitung mit rotem (Längs-) Streifen.

Gruß, Peter

Holger77 ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2011 17:12
#3 RE: Standlicht Thread geschlossen

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe eine Verkleidung dran, daher die Seckverbindungen sind nicht im Lampentopf.
Das Kabel was Du mir beschrieben hast kam auch in meine engere Auswahl. Werd ich nachher gleich fertig machen.
Ich glaub sogar ich hatte es geprüft, leuchtet die Standleuchte immer mit?

MfG Holger

Peter Kemm ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2011 17:22
#4 RE: Standlicht Thread geschlossen

Bei der Deutschland-Ausführung der 2H9 leuchtet das Stand-/Parklicht, wenn entweder der Hauptschalter auf ON steht und der rechtsseitige Lenkerschalter auf PO (Stand-/Parklicht) oder auf ON (Fahrlicht), oder wenn der Hauptschalter auf P (Parking) steht - in anderen Fällen nur, wenn ein Vorbesitzer was geändert hat.

Peter

Holger77 ( gelöscht )
Beiträge:

28.01.2011 18:25
#5 RE: Standlicht Thread geschlossen

Ja gut ich meinte natürlich auch wenn das Fahrlicht an ist.
Ne dann ist ja alles i.O. soweit. Ich habe bei meinen anderen Motorrädern nur nie darauf geachtet ob die Standlichtbirne dauerhaft mitleuchtet.
Guckt man ja auch nie so wirklich hin...oder rein
Ich hatte mich nur beim durchprüfen der Kabel gewundert. Auf jeden Fall ist der Schaltplan gewöhnungsbedürftig...

MfG Holger

xs-martin Offline

Administrator


Beiträge: 2.494

29.01.2011 10:29
#6 RE: Standlicht Thread geschlossen

Ist ja beim Auto auch so. Du siehst ja immer wieder Autos, bei denen ein Abblendlicht / Fernlicht nicht geht, der Scheinwerfer dennoch schwach beleuchtet ist.

Peter Kemm ( gelöscht )
Beiträge:

29.01.2011 13:27
#7 RE: Standlicht Thread geschlossen

Daß bei eingeschaltetem Fahrlicht das Standlicht mitbrennen muß, ist schlicht und ergreifend Vorschrift und selbstverständlich unabhängig vom Einsatz in Motorrad oder PKW. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere diesbezüglich ja noch an den lange zurückliegenden Fahrschulunterricht.

Peter

Holger77 ( gelöscht )
Beiträge:

29.01.2011 14:26
#8 RE: Standlicht Thread geschlossen

...wieder was gelernt.

Danke für die Ausführung.

MfG Holger

Art Offline



Beiträge: 168

29.01.2011 19:49
#9 RE: Standlicht Thread geschlossen

Wobei aber bei Solo-Motorrädern kein Stand-/Parklicht vorgeschrieben ist.

__________________________________________________
Meine Bikes:
XS 1100 EZ. 4/78;
FZR 1000 EZ. 3/89

Peter Kemm ( gelöscht )
Beiträge:

22.02.2011 21:47
#10 RE: Standlicht Thread geschlossen

Das Thema ist ja nun völlig ausreichend behandelt, auch will ich keinesfalls Arts korrekten Hinweis irgendwie 'nachbessern', aber vielleicht sind einige Details doch nicht uninteressant. Auch in vielen anderen Motorrad-Foren wird/wurde die Frage 'Standlicht an Solomotorrädern?' diskutiert, z.T. erheblich ausführlicher und tiefschürfender als bei uns.

Daß das Standlicht (auch Parklicht) bei Solomotorrädern nicht Vorschrift ist, hatte ich schlicht vergessen oder verdrängt. Die Schlüssigkeit ergibt sich jedoch unmittelbar daraus, daß der eigentliche Begriff für diese Beleuchtungseinrichtung 'Begrenzungslicht' lautet - da dieser Begriff an Solomotorrädern außer vielleicht bei den Tourer-Schlachtschiffen wenig Sinn ergibt, wurde er in das sehr viel sinnvollere 'Standlicht' oder auch 'Parklicht' umgewandelt.

Gemäß folgendem Auszug aus StVZO § 51, (1) {Stand 2009-04-21} gilt für Deutschland:

Zitat
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind ...


Dieser Auszug ist der Abschrift der StVZO auf der aktuellen Internetseite von JUSLINE entnommen, s.u.

Grundsätzlich stellt sich die Lage wie folgt dar: Gemäß EG-Richtlinie 93/92/EWG, 6.5 {1993-10-29; Quelle s.u.} ist auch an Solomotorrädern Vorhandensein und Benutzung einer Standlicht-/Begrenzungslichteinrichtung Vorschrift. Dies gilt nach deutscher StVZO nicht für in Deutschland zugelassene Motorräder - also ist Standlicht an Solomotorrädern (oder Motorrädern ohne Beiwagen) hier nicht erforderlich! Umgekehrt ist jedoch auch in Deutschland Standlicht an Solomotorrädern nicht verboten, darf also vorhanden sein oder angebaut werden - muß dann bei eingeschaltetem Fahrlicht mitbrennen, außerdem sind die einschlägigen Anbauvorschriften zu beachten.

Die diesbezüglichen Vorschriften sind für in Österreich zugelassene Motorräder möglicherweise anders - ein österreichischer Motorradfahrer berichtet, daß er an einem in Deutschland gekauften Gebrauchtmotorrad das 'fehlende' Standlicht nachrüsten mußte. In anderen Internet-Fundstellen wird die Auffassung vertreten, daß im Falle vorhandenen Standlichts dieses (in Deutschland) auch funktionieren muß, also z.B. eine in den Scheinwerferspiegel integrierte Standlicht-Lampenfassung eine Lampe enthalten muß und nicht abgeklemmt oder totgelegt sein darf. Weder für die erste noch für die zweite Aussage konnte ich kurzfristig eine Bestätigung oder Widerlegung finden. Der deutsche TÜV (oder die DEKRA) scheint sich auf alle Fälle um das Standlicht an Solomotorrädern nicht zu kümmern, vorhandene Lampenfassung hin oder her.

Unabhängig von der offiziellen Vorschriftenlage halte ich das Standlicht an meiner XS für sehr nützlich. Wenn ich in der Dämmerung oder bei Nacht die Maschine irgendwo mal für einige Minuten abstelle um mich z.B. zu orientieren oder sonstwas in der Nähe nachzusehen, schalte ich zur Batterieschonung von Fahrlicht auf Standlicht um - zur Klarstellung, natürlich wird auch die Zündung ausgeschaltet und natürlich gilt Vorgesagtes nicht oder nur abgewandelt auf Parkplätzen, an Tankstellen oder an gut fremdbeleuchteten Orten. Ähnlich verhalte ich mich an ampelgeregelten Straßenbaustellen bei voraussichtlich längeren Wartezeiten - sobald der erste Pkw hinter mir steht, wird das Licht ganz ausgeschaltet (gilt auch bei Tag). Schön wäre es, wenn mit der Umschaltung auf Standlicht auch eine der beiden Rücklichtlampen ausginge, also je eine Rücklichtlampe mit der Fahrlichtschaltung bzw. mit der Standlichtschaltung gekoppelt wäre - eine eigentlich logische Schaltkombination, wenn wie bei der 2H9 die Rückleuchte mit zwei Lampen bestückt ist.

Man könnte das Thema unter dem Aspekt 'Tagfahrlicht' weiter auswalzen - um das zu verhindern, wird der Thread am Sonntag, 2011-02-27 24:00 gesperrt. Im Bedarfsfall bitte ein neues Thema starten!

Peter

P.S. - einige Unterlagen, als angehängte PDFs oder zum Runterladen:

# Auszug "§ 51 StVZO Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten", runtergeladen von http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92...wid=222&paid=51, Datenstand der Seite 2011-02-01. Die vollständige "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)", Änderungsstand 2009-04-21 kann auf http://www.jusline.de/index.php?cpid=f04...77ea&law_id=222 oder auf http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...tvzo/gesamt.pdf eingesehen und runtergeladen werden.

# "Richtlinie 93/92/EWG des Rates v. 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen", Änderungsstand 1995-04-11, runtergeladen von http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...19931123:DE:PDF.

# Die "Richtlinie 2000/73/EG der Kommission vom 22. November 2000 zur Anpassung der Richtlinie 93/92/EWG des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt" betrifft den Punkt 'Begrenzungsleuchten an Solomotorrädern' nicht - sie kann bei Interesse auf http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...00L0073:DE:HTML eingesehen und heruntergeladen werden.

# Der auf Motorräder beschränkte Auszug aus der DEKRA-Aufstellung "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" v. 2011-02-22 wurde von der FJR-Seite http://www.fjr-tourer.de/fjr/umbauten/dekra-beleuchtung.pdf runtergeladen, das vollständige Dokument ist auf http://www.dekra.de/c/document_library/g...f&groupId=10100 erhältlich.

# Über Beleuchtungseinrichtungen hinaus findet man auf http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm eine sehr übersichtliche Gegenüberstellung europäischer und deutscher Regelungen für verschiedene Einrichtungen, Vorrichtungen und/oder Anbauten an Motorrädern - leider ist der Aktualitätsstand der einzelnen Richtlinien nicht angegeben. Unter http://www.660er.de/Tenere/tuev.htm sind auf der Ténéré-Seite http://www.660er.de/ z.B. bei Um- und Anbauten an Motorrädern zu beachtende Zulassungskriterien für diverse Komponenten zusammengestellt.

Dateianlage:
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EG-Richtlinie_93-92-EWG_1993-10-29_EUR-Lex.pdf
Lichttechnische-Einrichtungen_Kraftrad_2006-05-02_DEKRA.pdf
StVZO-§51_Begrenzungsleuchten_2011-02-01_JUSLINE.pdf
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