habe erst jetzt gesehen dass bei meiner 2H9 Bj.78 im Fahrzeugschein ein Standgeräusch von 83 dB(A) und ein Fahrgeräusch von 84 dB(A) eingetragen sind. Allerdings ohne den Vorsatz -N-, d.h. es müsste nach dem jetzigen europäischen Verfahren (45° Winkel etc.) gemessen werden. Meines Wissens nach gab es aber 1978 nur das N=nationale Prüfverfahren und der Eintrag müsste den Vorsatz N haben. Das würde auch bedeuten, dass heutzutage bei einer Messung der überprüfende Beamte (die können nur noch das EU Verfahren) zum Ergebniss 26 dB(A) zur Obergrenze addieren müsste.
Jetzt meine Frage: Hat sich die ausstellende Behörde bei meinem Fahrzeugschein vertan? Was steht denn bei Euch drin?
Hallo Heiko, da ich ja erst vor drei Wochen beim freundlichen TÜV-Mann war, ist es mir noch sehr gut in Erinnerung. Als ich mit laufendem Motor in der Halle stand und er meinte das ihm der Lautstärkepegel der Marschall ziemlich egal sei bei 102 dB(A) Standgeräusch im Brief. Bei mir steht da ein "P" hinter, aber was das bedeutet weiß ich leider nicht.
Gruß Oliver ___________________________ Der Weg ist nicht das Ziel, sondern das Ziel ist der Weg.
Hab mich nochmal schlau gemacht, das "P" eigentlich bei neueren Fahrzeugen,bedeutet wohl eine zulässige Tolleranz von 5 dB(A). warum es bei mir im Brief steht weiß ich nicht, ist wohl irgendwann mal geändert worden. Meine ist auch Bj:78, deswegen wohl auch dB(A) 102 P. Fahrgeräusch 84 dB(A) ohne Buchstabe.
Gruß Oliver ___________________________ Der Weg ist nicht das Ziel, sondern das Ziel ist der Weg.
Es gibt Geräuschstaffelungen je nach Bj.,meines Wissens nach geht bei Geräusch und Beleuchtungseinheiten bis Bj.79 recht viel,ab Bj.87 wird es intolleranter beim TÜV.Beleuchtung ist §54,Auspuff ist mir der § entfallen. Gruß Guiadexs