Hi, musste leider vor 6 Jahren mein Schätzchen ( Bj.1978) wg. Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Einschränkungen abmelden ! Jetzt geht es mir wieder besser und Ich würde gerne mein Moped wieder anmelden.... Wie geht das so vonstatten? Hatte irgendwo gehört das es ohne TÜV keine rote Nummer mehr gibt... Muss man jetzt das Moped mit einem Transporter vorführen lassen? Für ausreichende INFO sage Ich schonmal DANKE [smile][smile]
Das Spiel haben wir hinter uns. Nein - Anhänger geht nicht. O-Ton TÜV: "Dann machen wir keine Probefahrt! Und nehmen das Fahrzeug nicht ab!"
Nach einigem Hin- und Her (die Dame auf der Zulassungsstelle wusste nicht Bescheid - erst die eingeschaltete Leiterin der Zulassungsstelle wusste dann wie es geht!) hat sich folgende Vorgehensweise als "richtig" erwiesen:
Das Fahrzeug versichern (Versicherungsnachweis - gibts heute auch per Internet). Normalerweise (ist auf der Bescheinigung vermerkt) ist darin auch die Fahrt mit dem noch nicht zugelassenen Motorrad zur TÜV-Abnahme versichert. TüV-Abnahme machen lassen. Dann zur Zulassungsstelle. So haben wirs gemacht - frag zur Sicherheit in Deiner Zulassungsstelle nochmal nach - vielleicht gibts unterschiedliche Vorgehensweisen in verschiedenen Bundesländern oder so ....
Hallo, das hört sich aber unspektakulär an... wenn es so ablaufen würde wie Du es beschrieben hast, bin ich sehr entspannt [smile] Werde dann beim TÜV nochmal Rücksprache halten. Vielen Dank erstmal und weiterhin GUTE FAHRT [cool]
ich habe meine XS letztes Jahr (war 15 Jahre abgemeldet) wieder zugelassen. Ja, man darf auch ohne Kennzeichen zur Abname von einer Prüforganisation/Zulassungstelle fahren (Versicherungsbestätigung vorausgesetzt) das Fahrzeug muß aber in einem verkehrstüchtigen Zustand sein. Ärger gibt es, wenn auf dem Hinweg wegen eines technischen Defektes etwas passiert, oder der Prüfer aus technischen Gründen der Wiederinbetriebnahme nicht zustimmt. Dann darf man auch nicht wieder zurück fahren. Ich habe die XS auf dem Anhänger zum TÜV gebracht, abgeladen und der Prüfer hat alles abgenommen. Dann wieder aufgeladen und zur Zulassungstelle (geht hier in HH nur noch alles mit Terminen). Zu Hause abgeladen Kennzeichen dran und die erste kleine Runde gedreht (diesmal dann legal) :)
Das mit so einer Wiederinbetriebnahme ist heute nicht mehr so umständlich wie früher, sofern ein Fahrzeugbrief vorhanden ist und das Fahrzeug schon mal in DE zugelassen war. Da wird dann eine HU gemacht und fertig. Etwas komplizierter wird es, wenn da noch Anbauteile mit abgenommen werden müssen, den es gibt (jedenfalls hier in HH) nicht mehr so viele Prüfer, die alles abnehmen dürfen und eintragen können (früher nannten wir solche Prüfer "Baurat"). Da hatte ich auch kein Problem, denn ich hatte mich vorher mit der Prüfstelle abgestimmt, damit es zum Termin auch alles klappt (wegen der vielen Anbauteile, welche nur ein Gutachten hatten). Teile mit ABE können auch von "normalen" Prüfern eingetragen werden. Habe ich bei meinen Möppis gemacht, damit man nicht mit nem dicken Pack ABE's rumgurken muß.
Das ist nicht so ganz richtig. Man darf nicht ohne Kennzeichen zum TÜV fahren. Man darf aber mit ungestempelten Kennzeichen, die dem Fahrzeug aber zuzuordnen sein müssen, zum Tüv fahren. Auf kürzestem Weg. Dabei muss man aber den alten Brief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Versicherungsbestätigung mitführen. Der TÜV darf dann auch eine Probefahrt damit machen. Hat man das richtige Kennzeichen nicht mehr, musst du zuerst mit einem anderen Fahrzeug zur Zulassungsstelle. Dann bekommst du ein neues Kennzeichen ohne Stempel, mit dem darfst du dann zum Tüv und musst hinterher noch mal zur Zulassungsstelle und die Stempel holen. Das war schon immer so.
Hallo, bei mir, nach über 20 Jahren stillstand, kamm der Prüfer zu mir in die Garage und hat TÜV abgenommen. Man kann Anhänger und Motorrad zuhause HU machen. Gruss Konstantin
Zitat von Volker im Beitrag #5Das ist nicht so ganz richtig. Man darf nicht ohne Kennzeichen zum TÜV fahren. Man darf aber mit ungestempelten Kennzeichen, die dem Fahrzeug aber zuzuordnen sein müssen, zum Tüv fahren.
Stimmt - das hatte ich vergessen zu schreiben - man muss für die Fahrt zum TÜV ein altes Kennzeichen dran haben. Ein neues geht nicht denn das kriegt man ja erst nach Zulassung. Aber das hier Kursierende: "Auf dem Anhänger zum TÜV" war zumindest bei unserem TÜV nicht möglich! Vielleicht sind die TÜVs da echt verschieden - auf jeden Fall vorher anrufen!
Zitat von Michael TÜ im Beitrag #7Vielleicht sind die TÜVs da echt verschieden - auf jeden Fall vorher anrufen!
Ohja! Das sind sie. Anrufen ist gut. Hier im Raum München gibt es ein Kontaktformular auf deren Homepage. Und ruckzuck ruft jemand zurück und erklärt einem alles, und zwar sehr kompetent und geduldig.
Nun nach 5 Jahren kannst du damit rechnen das die Herren die Reifen schonmal wegen des Alters bemängeln ... die sollen nicht älter als 6 Jahre sein ...
Und ... ja ich bin damals nur mit der Versicherungsbestätigung des Neubesitzers zum TüV und der konnte den Hobel nichtmal antreten :) (XS 650) kurze Probefahrt ...2 x im Kreis ... fertisch ...
Viel Erfolg, Heri
„Mit dem Grenzwert ist es ganz einfach so, wie mit dem Highlander: Es kann nur einen geben."